Wohngeld Änderung


Leistungsbeschreibung

Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,

Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.


Verfahrensablauf

Teilen Sie Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit. Die Wohngeldbehörde prüft anschließend, ob und wie sich die Änderungen auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken, und informiert Sie über das Ergebnis. Überzahltes Wohngeld wird zurückgefordert.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Wohngeldbehörde.


Voraussetzungen

In folgenden Fällen verringert sich das bewilligte Wohngeld oder fällt weg:

Der Wohngeldanspruch fällt ebenfalls weg bei:


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

keine


Welche Fristen muss ich beachten?

Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, sind Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen


Fachlich freigegeben am

12.05.2023

Zuständige Stelle(n)

Wohngeld
Adresse
Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen
(Außenstelle Wolfhagen)

Zuständige Mitarbeiter

Frau Katja Bahr
Frau Sabine Becker
Frau Ani Davtyan
Frau Jolante Fischer
Frau Marie-Christin Hepner
Frau Martina Holthaus
Frau Janine Kilian
Frau Olivia Lobanow
Frau Sarah Maisinger
Frau Marina Reek-Hillebrand
Frau Barbara Vogel
Frau Xenia Wilde