Der Onlineantrag ist mindestens 1 Monat vor Beginn der Sprachför-dermaßnahme zu stellen.
Den Link zum Onlineantrag finden Sie unter integrationskom-pass.de, der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
Voraussetzungen
- niedrigschwellige Sprachfördermaßnahme
- Kommunaler, kirchlicher oder gemeinnütziger Träger
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen vorzulegen sind, richtet sich nach der Rechts-form des Trägers der Sprachfördermaßnahme.
64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt (Umverteilung) (Förderungen im Bereich Migration und Integration) (Umsatzsteuerbefreiung für soziale Berufe) (Allgemeine Anfragen)