Sprachförderung für erwachsene Personen in Hessen. Förderprogramm MitSprache – Deutsch4U


Leistungsbeschreibung

Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche oder gemeinnützige Träger.


Verfahrensablauf

Der Onlineantrag ist mindestens 1 Monat vor Beginn der Sprachför-dermaßnahme zu stellen.
Den Link zum Onlineantrag finden Sie unter integrationskom-pass.de, der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
 


Voraussetzungen

- niedrigschwellige Sprachfördermaßnahme
- Kommunaler, kirchlicher oder gemeinnütziger Träger 
 


Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen vorzulegen sind, richtet sich nach der Rechts-form des Trägers der Sprachfördermaßnahme.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


Fachlich freigegeben am

18.09.2018

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge
Adresse
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Postanschrift

64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

(Umverteilung)

(Förderungen im Bereich Migration und Integration)

(Umsatzsteuerbefreiung für soziale Berufe)

(Allgemeine Anfragen)