Zuschuss für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen beantragen
Leistungsbeschreibung
Hier können Sie eine Förderung für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen beantragen.
Im Einzelnen werden die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen gefördert:
Anpassung an moderne Bewirtschaftungstechniken sowie Standort- und Klimabedingungen durch sowie Anpflanzungen nach Flurbereinigungsmaßnahmen.
Umstellung von Steillagenflächen auf Querterrassierung
Errichtung oder Wiederherstellung von Weinbergsmauern
Installation von Bewässerungsanlagen
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Zuwendung muss zwischen 01. Juli und dem 31. August des Jahres, das der Umsetzung der Maßnahme vorausgeht, gestellt werden. In diesem Zeitraum stehen die benötigten Unterlagen und Formulare im Agrarportal zur Verfügung.
Nach Abschluss der Maßnahme müssen Sie der Bewilligungsstelle eine Abschlussmeldung (Verwendungsnachweis) vorlegen. Diese kann vom 01. Mai bis zum 30. Juni abgegeben werden.
Die Auszahlung der Beihilfe beantragen Sie im Rahmen des Gemeinsamen Antrages bis zum 15.05. des jeweils laufenden Jahres.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt dem Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat V 51.2 Weinbau.
Voraussetzungen
Ihre Rebflächen sind in der Weinbaukartei des Landes Hessen erfasst
Sie üben die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Rebflächen aus
Die Rebfläche ist größer als 500 m². Die Fläche kann sich auch durch die Bildung einer Bewirtschaftungseinheit aus nebeneinanderliegenden Rebflächen, die ebenfalls zur Umstrukturierung beantragt sind, zusammensetzen. Die zuwendungsfähige Fläche ist definiert durch den äußeren Umfang der Rebstöcke zuzüglich eines Puffers, dessen Breite der halben Entfernung zwischen den Pflanzreihen entspricht.
Sie müssen den Antrag bis spätestens 31. August des Jahres, das der Umsetzung der Maßnahme vorausgeht, stellen und spätestens bis zum 30. Juni des übernächsten Jahres abschließen
Sofern eine neue Unterstützungsanlage errichtet wird, müssen Mindestzeilenbreiten eingehalten werden
Eine Reduzierung des Zeilenabstands ist nur förderfähig, wenn die ursprüngliche Zeilenbreite mindestens 2,30 m beträgt
Bei der Maßnahme 1.1 Anpassung an moderne Bewirtschaftungstechniken muss die Ziel-Zeilenbreite um mindestens 10 cm vor der ursprünglichen Zeilenbreite abweichen
Für eine Förderung nach Nr. 1.1 dürfen nur für Hessen klassifizierte Keltertraubensorten angepflanzt werden.[
Die Errichtung oder Wiederherstellung von Weinbergsmauern muss als Trocken- oder Natursteinmauern erfolgen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zuwendungsantrag:
Antragsformular
Bankbestätigung
Nachweis der beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs
Kostenvoranschlag (nur für Weinbergsmauern und Bewässerungsanlagen)
Planskizze, auf der die Lage (Gemarkung, Flur, Flurstück) und Größe der beantragten Pflanzung innerhalb eines Flurstücks eindeutig zu erkennen sind (nur bei Neuanlagen von Rebflächen)
Abschlussmeldung:
Formular zur Abschlussmeldung
Bei Neu und Wiederbepflanzungen: Skizze mit Lage und Größe der tatsächlich bepflanzten Fläche auf dem Flurstück oder den Flurstücken
Rebenbegleitschein (Lieferschein)
Zusätzlich bei Errichtung oder Wiederherstellung von Weinbergsmauern oder Installation von Bewässerungsanlagen: Rechnungen und Zahlungsnachweise (Kontoauszüge) im Original.
Auszahlungsantrag:
Online-Formular im Rahmen des Gemeinsamen Antrags
Welche Gebühren fallen an?
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) fallen für Sie keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Anträge spätestens bis 31. August des Jahres, das der Umsetzung der Maßnahme vorausgeht, stellen und die Maßnahme spätestens bis zum 30. Juni des übernächsten Jahres abschließen.
Die Auszahlung der Beihilfe Umstrukturierung und Umstellung wird mit dem Gemeinsamen Antrag bis zum 15.05. des jeweils laufenden Jahres beantragt.