Zuschuss für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen beantragen


Leistungsbeschreibung

Hier können Sie eine Förderung für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen beantragen.

Im Einzelnen werden die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen gefördert:

  1. Anpassung an moderne Bewirtschaftungstechniken sowie Standort- und Klimabedingungen durch sowie Anpflanzungen nach Flurbereinigungsmaßnahmen.
  2. Umstellung von Steillagenflächen auf Querterrassierung
  3. Errichtung oder Wiederherstellung von Weinbergsmauern
  4. Installation von Bewässerungsanlagen

Verfahrensablauf


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt dem Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat V 51.2 Weinbau.


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?

Zuwendungsantrag:

Abschlussmeldung:

Auszahlungsantrag:


Welche Gebühren fallen an?

Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) fallen für Sie keine Kosten an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Anträge spätestens bis 31. August des Jahres, das der Umsetzung der Maßnahme vorausgeht, stellen und die Maßnahme spätestens bis zum 30. Juni des übernächsten Jahres abschließen.

Die Auszahlung der Beihilfe Umstrukturierung und Umstellung wird mit dem Gemeinsamen Antrag bis zum 15.05. des jeweils laufenden Jahres beantragt.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

07.11.2022

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 51.2 - Weinbau
Adresse
Wallufer Str. 19
65343 Eltville am Rhein

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Adresse
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main, St.