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Aktuelle News:
Leistungen bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation Gewährung
Leistungsbeschreibung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.
Bei Frauen: Wenn
- eine Schwangerschaft ihre Gesundheit gefährden würde.
Bei gesunden Männern:
- Wenn durch eine Schwangerschaft eine schwerwiegende Schädigung bei der Frau zu erwarten ist und gleichzeitig der Eingriff der Sterilisation für die Frau lebensbedrohlich wäre.
In anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Voraussetzungen
Die behandelnden Ärzte entscheiden, in welchen Fällen eine medizinische Indikation für eine Sterilisation vorliegt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Elektronische Gesundheitskarte
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob es bereits vorgedruckte Anträge / Formulare gibt.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Fachlich freigegeben am
12.11.2021
Zuständige Stelle(n)
Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)