Leistungen bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation Gewährung


Leistungsbeschreibung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.

Bei Frauen: Wenn  

Bei gesunden Männern:

In anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.


Voraussetzungen

Die behandelnden Ärzte entscheiden, in welchen Fällen eine medizinische Indikation für eine Sterilisation vorliegt.


Welche Unterlagen werden benötigt?


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob es bereits vorgedruckte Anträge / Formulare gibt.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


Fachlich freigegeben am

12.11.2021

Zuständige Stelle(n)

Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)