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Schutzimpfungen wahrnehmen


Leistungsbeschreibung

Impfungen schützen vor vielen Infektionskrankheiten, möglichen Komplikationen und Folgeerkrankungen. Die meisten Impfungen tragen auch dazu bei, die Ausbreitung von Erregern einzudämmen.

Als gesetzlich versicherte Person haben Sie einen Anspruch auf Schutzimpfungen. Grundlage sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Die Schutzimpfungen können Sie über Ihre Arztpraxis vornehmen lassen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird Ihren Impfausweis überprüfen und Sie zu anstehenden Impfungen beraten. Zudem können öffentliche Apotheken Impfungen mit Impfstoffen anbieten, die keine Lebendimpfstoffe sind.

Die Krankenkassen können außerdem die Kosten von weiteren Impfungen übernehmen, zum Beispiel bestimmte Reiseschutzimpfungen.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Krankenversicherungskarte
  • Impfausweis

Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege


Fachlich freigegeben am

17.08.2026

Zuständige Stelle(n)

Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)