Schutzimpfungen wahrnehmen
Leistungsbeschreibung
Impfungen schützen vor vielen Infektionskrankheiten, möglichen Komplikationen und Folgeerkrankungen. Die meisten Impfungen tragen auch dazu bei, die Ausbreitung von Erregern einzudämmen.
Als gesetzlich versicherte Person haben Sie einen Anspruch auf Schutzimpfungen. Grundlage sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).
Die Schutzimpfungen können Sie über Ihre Arztpraxis vornehmen lassen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird Ihren Impfausweis überprüfen und Sie zu anstehenden Impfungen beraten. Zudem können öffentliche Apotheken Impfungen mit Impfstoffen anbieten, die keine Lebendimpfstoffe sind.
Die Krankenkassen können außerdem die Kosten von weiteren Impfungen übernehmen, zum Beispiel bestimmte Reiseschutzimpfungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Krankenversicherungskarte
- Impfausweis
Rechtsgrundlage
- § 20i Sozialgesetzbuch Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
- Richtlinie über Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V) – Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL)
Weiterführende Informationen
- Informationen zu Schutzimpfungen auf der Internetseite der Ständigen Impfkommission (STIKO)
- Informationen zu Impfungen auf der Internetseite des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit
- Informationen zu Schutzimpfungen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
- Informationen zu Schutzimpfungen auf der Internetseite gesund.bund.de
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege