Luftbild Espenau 1Luftbild Espenau 2Luftbild Espenau 3Luftbild Espenau 4

Aktuelle News:

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen


Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

17.03.2026

Was sollte ich noch wissen?

Als Leistungsberechtigte sind Sie dazu verpflichtet, sich selbst zu helfen und zuerst andere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn Sie damit Ihre Hilfebedürftigkeit

  • vermeiden,
  • beseitigen,
  • verkürzen oder
  • vermindern können.

Darunter fallen zum Beispiel folgende Leistungen:

  • Rente
  • Wohngeld
  • Ansprüche gegen Dritte, zum Beispiel Unterhaltsleistungen.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollten Sie erst beanspruchen, wenn Sie diese Sozialleistungen ausgeschöpft haben.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Angaben im Antrag müssen gegebenenfalls durch Nachweise belegt werden, zum Beispiel:

  •  Kopie eines Ausweisdokuments:
    • Personalausweis oder
    • Reisepass oder
    • Aufenthaltstitel
  • Nachweise über dauerhafte und volle Erwerbsminderung
  • Nachweise über Ihr Einkommen:
    • Rentenbescheide
    • Kindergeld
    • Unterhaltszahlungen
    • Unter Umständen Arbeitsverdienst der Partnerin oder des Partners
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen:
    • Sparguthaben
    • Lebensversicherung
  • Nachweise über Ausgaben:
    • Mietvertrag
    • Heizkosten
    • Unterlagen über Versicherungsbeträge

Welche Nachweise im Einzelnen nötig sind, entnehmen Sie den Merkblättern, die Sie bei der Antragstellung erhalten.

Die zuständige Behörde kann weitere oder weniger Unterlagen verlangen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:
  • Belege über Ausgaben: Mietvertrag oder Hauslasten (jeweils mit Baujahr und Größe der Wohnung), Belege über Gas-/ Wasser- / Stromabrechnungen, Versicherungen (Policen und Beitragsrechnungen), wie z. B.  Hausrat-, Haftpflicht-, Lebens-, Sterbeversicherungen, evtl. Beitragsrechnungen über freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung etc.
  • Einkommensbelege, z. B. Rentenbescheid, Arbeitslosengeld II Bescheid, Wohngeldbescheid, Lohnabrechnung etc.
  • Belege über Vermögen: Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Sparbücher, Festgeldkonten, Wertpapierkonten, Grundbuchauszug etc.
  • Personalausweis und/oder anderen Identitätsnachweis

    Leistungsbeschreibung

    Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.

    • Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage.

    Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.

    Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:

    • Regelbedarf
    • angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
    • eventuelle Mehrbedarfe
    • eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler
    • im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

    Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.

    Neben Ihrem individuellen Bedarf werden – sofern vorhanden – Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Dieses müssen Sie zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes zuerst verbrauchen. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.

    Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

    Wenn der Antragsberechtigte mit einem Ehegatten oder einem Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen lebt, so wird auch dessen Einkommen und Vermögen berücksichtigt. Darüber hinaus kann die Unterhaltspflicht des getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten eine Rolle spielen.

    Die Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern bleibt dagegen unberücksichtigt, es sei denn, dass im Einzelfall ein sehr hohes Einkommen vorhanden ist (mehr als 100.000 € jährlich).

    Keinen Anspruch auf Grundsicherung haben Personen, die ihre Bedürftigkeit in den letzten 10 Jahren vor der Antragstellung vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst herbeigeführt haben. Leistungsberechtigte nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz haben ebenfalls keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung.


      Welche Gebühren fallen an?

      Es fallen keine Kosten an.

      Bußgeld
      50 EUR (FIX)

      Es fallen keine Kosten an.


      Voraussetzungen

      Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie erhalten, wenn

      • Sie volljährig sind und
      • entweder
        • auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können oder
        • die Regelaltersgrenze erreicht haben - diese Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an - und
      • Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und
      • Sie keine – oder keine ausreichenden – Leistungen aus Versicherungs- und Versorgungssystemen bekommen und
      • Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

       

      Zudem können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch erhalten, wenn Sie

      • in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, oder
      • in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.

      Fachlich freigegeben durch

      Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales


      Weiterführende Informationen

      Hinweis: Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und zur Antragstellung finden Sie auch auf der Sozialplattform.


      An wen muss ich mich wenden?

      Zuständig für die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind der örtliche und der überörtliche Träger der Sozialhilfe.

      Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

      Der Antrag von Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Kassel können bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung des jeweiligen Wohnortes gestellt werden. Von dort wird der Antrag an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes der Landkreisverwaltung weitergeleitet.

      Die Antragsformulare sowie Merkblätter und weitere notwendige Formulare erhalten Sie bei der Verwaltungsstelle Ihrer Wohnsitzgemeinde und im Internet.


        Zuständige Stelle(n)

        Hilfe zum Lebensunterhalt
        Adresse
        Kohlenstraße 132
        34121 Kassel, documenta-Stadt

        Zuständige Mitarbeiter

        Herr Mathias Bergmann
        Frau Sonja Böge
        Frau Yvonne Carrier
        Frau Miriam Doni
        Telefon 0561 1003-2174
        Telefax 0561 1003-2121

        Frau Marina Dornseiff
        Herr Kai Ewers
        Frau Pia Fischer
        Frau Fabienne Friedrich
        Telefon 0561 1003-2138

        Frau Irina Gottschling
        Frau Ursula Herbst
        Herr Markus Hopf
        Frau Marina Jenzowski
        Herr Stefan Kirschhöfer
        Frau Anna Lenser
        Frau Maria Grazia Nicotra
        Frau Belinda Poppe
        Frau Nhung Scheid
        Herr Ralf Schütte