Als Leistungsberechtigte sind Sie dazu verpflichtet, sich selbst zu helfen und zuerst andere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn Sie damit Ihre Hilfebedürftigkeit
vermeiden,
beseitigen,
verkürzen oder
vermindern können.
Darunter fallen zum Beispiel folgende Leistungen:
Rente
Wohngeld
Ansprüche gegen Dritte, zum Beispiel Unterhaltsleistungen.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollten Sie erst beanspruchen, wenn Sie diese Sozialleistungen ausgeschöpft haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Angaben im Antrag müssen gegebenenfalls durch Nachweise belegt werden, zum Beispiel:
Kopie eines Ausweisdokuments:
Personalausweis oder
Reisepass oder
Aufenthaltstitel
Nachweise über dauerhafte und volle Erwerbsminderung
Nachweise über Ihr Einkommen:
Rentenbescheide
Kindergeld
Unterhaltszahlungen
Unter Umständen Arbeitsverdienst der Partnerin oder des Partners
Nachweise über vorhandenes Vermögen:
Sparguthaben
Lebensversicherung
Nachweise über Ausgaben:
Mietvertrag
Heizkosten
Unterlagen über Versicherungsbeträge
Welche Nachweise im Einzelnen nötig sind, entnehmen Sie den Merkblättern, die Sie bei der Antragstellung erhalten.
Die zuständige Behörde kann weitere oder weniger Unterlagen verlangen.
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:
Belege über Ausgaben: Mietvertrag oder Hauslasten (jeweils mit Baujahr und Größe der Wohnung), Belege über Gas-/ Wasser- / Stromabrechnungen, Versicherungen (Policen und Beitragsrechnungen), wie z. B. Hausrat-, Haftpflicht-, Lebens-, Sterbeversicherungen, evtl. Beitragsrechnungen über freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung etc.
Einkommensbelege, z. B. Rentenbescheid, Arbeitslosengeld II Bescheid, Wohngeldbescheid, Lohnabrechnung etc.
Belege über Vermögen: Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Sparbücher, Festgeldkonten, Wertpapierkonten, Grundbuchauszug etc.
Personalausweis und/oder anderen Identitätsnachweis
Leistungsbeschreibung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage.
Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.
Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:
Regelbedarf
angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
eventuelle Mehrbedarfe
eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler
im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.
Neben Ihrem individuellen Bedarf werden – sofern vorhanden – Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Dieses müssen Sie zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes zuerst verbrauchen. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:
Wenn der Antragsberechtigte mit einem Ehegatten oder einem Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen lebt, so wird auch dessen Einkommen und Vermögen berücksichtigt. Darüber hinaus kann die Unterhaltspflicht des getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten eine Rolle spielen.
Die Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern bleibt dagegen unberücksichtigt, es sei denn, dass im Einzelfall ein sehr hohes Einkommen vorhanden ist (mehr als 100.000 € jährlich).
Keinen Anspruch auf Grundsicherung haben Personen, die ihre Bedürftigkeit in den letzten 10 Jahren vor der Antragstellung vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst herbeigeführt haben. Leistungsberechtigte nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz haben ebenfalls keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bußgeld 50 EUR (FIX)
Es fallen keine Kosten an.
Voraussetzungen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie erhalten, wenn
Sie volljährig sind und
entweder
auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können oder
die Regelaltersgrenze erreicht haben - diese Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an - und
Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und
Sie keine – oder keine ausreichenden – Leistungen aus Versicherungs- und Versorgungssystemen bekommen und
Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Zudem können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch erhalten, wenn Sie
in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, oder
in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Weiterführende Informationen
Hinweis: Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und zur Antragstellung finden Sie auch auf der Sozialplattform.
Zuständig für die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind der örtliche und der überörtliche Träger der Sozialhilfe.
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:
Der Antrag von Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Kassel können bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung des jeweiligen Wohnortes gestellt werden. Von dort wird der Antrag an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes der Landkreisverwaltung weitergeleitet.
Die Antragsformulare sowie Merkblätter und weitere notwendige Formulare erhalten Sie bei der Verwaltungsstelle Ihrer Wohnsitzgemeinde und im Internet.
Herr Mathias Bergmann Frau Sonja Böge Frau Yvonne Carrier Frau Miriam Doni 0561 1003-2174 0561 1003-2121 Frau Marina Dornseiff Herr Kai Ewers Frau Pia Fischer Frau Fabienne Friedrich 0561 1003-2138 Frau Irina Gottschling Frau Ursula Herbst Herr Markus Hopf Frau Marina Jenzowski Herr Stefan Kirschhöfer Frau Anna Lenser Frau Maria Grazia Nicotra Frau Belinda Poppe Frau Nhung Scheid Herr Ralf Schütte