Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen


Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

17.03.2026

Was sollte ich noch wissen?

Als Leistungsberechtigte sind Sie dazu verpflichtet, sich selbst zu helfen und zuerst andere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn Sie damit Ihre Hilfebedürftigkeit

Darunter fallen zum Beispiel folgende Leistungen:

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollten Sie erst beanspruchen, wenn Sie diese Sozialleistungen ausgeschöpft haben.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Angaben im Antrag müssen gegebenenfalls durch Nachweise belegt werden, zum Beispiel:

Welche Nachweise im Einzelnen nötig sind, entnehmen Sie den Merkblättern, die Sie bei der Antragstellung erhalten.

Die zuständige Behörde kann weitere oder weniger Unterlagen verlangen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Leistungsbeschreibung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.

Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.

Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:

Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.

Neben Ihrem individuellen Bedarf werden – sofern vorhanden – Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Dieses müssen Sie zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes zuerst verbrauchen. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Wenn der Antragsberechtigte mit einem Ehegatten oder einem Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen lebt, so wird auch dessen Einkommen und Vermögen berücksichtigt. Darüber hinaus kann die Unterhaltspflicht des getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten eine Rolle spielen.

Die Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern bleibt dagegen unberücksichtigt, es sei denn, dass im Einzelfall ein sehr hohes Einkommen vorhanden ist (mehr als 100.000 € jährlich).

Keinen Anspruch auf Grundsicherung haben Personen, die ihre Bedürftigkeit in den letzten 10 Jahren vor der Antragstellung vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst herbeigeführt haben. Leistungsberechtigte nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz haben ebenfalls keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Bußgeld
50 EUR (FIX)

Es fallen keine Kosten an.


Voraussetzungen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie erhalten, wenn

 

Zudem können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch erhalten, wenn Sie


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales


Weiterführende Informationen

Hinweis: Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und zur Antragstellung finden Sie auch auf der Sozialplattform.


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind der örtliche und der überörtliche Träger der Sozialhilfe.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Der Antrag von Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Kassel können bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung des jeweiligen Wohnortes gestellt werden. Von dort wird der Antrag an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes der Landkreisverwaltung weitergeleitet.

Die Antragsformulare sowie Merkblätter und weitere notwendige Formulare erhalten Sie bei der Verwaltungsstelle Ihrer Wohnsitzgemeinde und im Internet.


Zuständige Stelle(n)

Hilfe zum Lebensunterhalt
Adresse
Kohlenstraße 132
34121 Kassel, documenta-Stadt

Zuständige Mitarbeiter

Herr Mathias Bergmann
Frau Sonja Böge
Frau Yvonne Carrier
Frau Miriam Doni
Telefon 0561 1003-2174
Telefax 0561 1003-2121

Frau Marina Dornseiff
Herr Kai Ewers
Frau Pia Fischer
Frau Fabienne Friedrich
Telefon 0561 1003-2138

Frau Irina Gottschling
Frau Ursula Herbst
Herr Markus Hopf
Frau Marina Jenzowski
Herr Stefan Kirschhöfer
Frau Anna Lenser
Frau Maria Grazia Nicotra
Frau Belinda Poppe
Frau Nhung Scheid
Herr Ralf Schütte