Die Hessische Landesregierung gewährt allen Sportvereinen, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, Zuwendungen für den vereinseigenen Sportstättenbau.
Zuwendungen werden gewährt für:
den Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten
den Aus- oder Umbau von Sportstätten
die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
die Ausstattung von Sportstätten
Dabei werden vorrangig die Sanierung und Erhaltung bestehender Sportstätten gefördert.
Verfahrensablauf
Zunächst muss eine Bedarfsmeldung über die jeweilige örtliche Gebietskörperschaft (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Stadt mit Sonderstatus) erfolgen. Die Gebietskörperschaft erstellt für jedes Jahr eine Vorschlagsliste (sogenannte Prioritätenliste) der im jeweiligen Kreis beziehungsweise der jeweiligen Stadt angemeldeten Projekte. Die Prioritätenlisten werden dem Innenministerium vorgelegt. Alle Maßnahmen, die in das Investitionsprogramm aufgenommen werden, werden dann zur Antragsstellung aufgefordert.
An wen muss ich mich wenden?
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Voraussetzungen
Verein muss Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sein
Maßnahme muss vom Kreis auf der Prioritätenliste an vorrangiger Stelle geführt sein
Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau