Vereinseigener Sportstättenbau


Leistungsbeschreibung

Die Hessische Landesregierung gewährt allen Sportvereinen, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, Zuwendungen für den vereinseigenen Sportstättenbau.

Zuwendungen werden gewährt für:

Dabei werden vorrangig die Sanierung und Erhaltung bestehender Sportstätten gefördert.


Verfahrensablauf

Zunächst muss eine Bedarfsmeldung über die jeweilige örtliche Gebietskörperschaft (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Stadt mit Sonderstatus) erfolgen. Die Gebietskörperschaft erstellt für jedes Jahr eine Vorschlagsliste (sogenannte Prioritätenliste) der im jeweiligen Kreis beziehungsweise der jeweiligen Stadt angemeldeten Projekte. Die Prioritätenlisten werden dem Innenministerium vorgelegt. Alle Maßnahmen, die in das Investitionsprogramm aufgenommen werden, werden dann zur Antragsstellung aufgefordert.


An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege


Fachlich freigegeben am

19.07.2016

Zuständige Stelle(n)

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Adresse
Sonnenberger Str. 2/2a
65193 Wiesbaden, Landeshauptstadt