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Vereinseigener Sportstättenbau


Leistungsbeschreibung

Die Hessische Landesregierung gewährt allen Sportvereinen, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, Zuwendungen für den vereinseigenen Sportstättenbau.

Zuwendungen werden gewährt für:

  • den Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten
  • den Aus- oder Umbau von Sportstätten
  • die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
  • die Ausstattung von Sportstätten

Dabei werden vorrangig die Sanierung und Erhaltung bestehender Sportstätten gefördert.


Verfahrensablauf

Zunächst muss eine Bedarfsmeldung über die jeweilige örtliche Gebietskörperschaft (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Stadt mit Sonderstatus) erfolgen. Die Gebietskörperschaft erstellt für jedes Jahr eine Vorschlagsliste (sogenannte Prioritätenliste) der im jeweiligen Kreis beziehungsweise der jeweiligen Stadt angemeldeten Projekte. Die Prioritätenlisten werden dem Innenministerium vorgelegt. Alle Maßnahmen, die in das Investitionsprogramm aufgenommen werden, werden dann zur Antragsstellung aufgefordert.


An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege


Voraussetzungen

  • Verein muss Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sein
  • Maßnahme muss vom Kreis auf der Prioritätenliste an vorrangiger Stelle geführt sein
  • Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau

Welche Unterlagen werden benötigt?


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege


Fachlich freigegeben am

19.07.2016

Zuständige Stelle(n)

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Adresse
Sonnenberger Str. 2/2a
65193 Wiesbaden, Landeshauptstadt