Die kommunalen Frauenbüros erfüllen den gesetzlichen Auftrag zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Sie
sind Servicestellen für Frauen und Mädchen
entwickeln frauenpolitische Konzepte
sichern Qualitätsstandards in der Fraueninfrastruktur
nehmen auf vielen Ebenen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte wahr
sind "Trägerinnen öffentlicher Belange" und geben Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen des Landes ab
stellen Öffentlichkeit für frauenpolitische Themen her
initiieren und unterstützen Fraueneinrichtungen
sind Anlaufstellen für Bürgerinnen in Gemeinden, Städten und Landkreisen sowie weibliche Beschäftigte in der Verwaltung
An wen muss ich mich wenden?
An Ihr örtliches Frauenbüro.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Hessischer Frauenbüros – LAG – hat in ihrem Internetauftritt eine Landkarte eingestellt, in der Sie die Frauenbüros finden, die Mitglied der LAG sind:
Eine Übersicht der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Kassel können Sie hier herunterladen.
Was sollte ich noch wissen?
Die Frauenbeauftragten und Frauenbüros nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), der Hessischen Landkreisordnung (HKO) sind in der Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Frauenbüros (LAG) zusammengeschlossen. Nähere Informationen finden Sie im Internetauftritt der LAG.
Umfassende Informationen zum Thema „Chancengleichheit und Gender Mainstreaming“ finden Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration