Frauenbüros in den Kommunen


Leistungsbeschreibung

Die kommunalen Frauenbüros erfüllen den gesetzlichen Auftrag zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Sie


An wen muss ich mich wenden?

An Ihr örtliches Frauenbüro.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Hessischer Frauenbüros – LAG – hat in ihrem Internetauftritt eine Landkarte eingestellt, in der Sie die Frauenbüros finden, die Mitglied der LAG sind:

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Eine Übersicht der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Kassel können Sie hier herunterladen.


Was sollte ich noch wissen?

Die Frauenbeauftragten und Frauenbüros nach der Hessischen  Gemeindeordnung (HGO), der Hessischen Landkreisordnung (HKO) sind in der Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Frauenbüros (LAG) zusammengeschlossen. Nähere Informationen finden Sie im Internetauftritt der LAG.

Umfassende Informationen zum Thema „Chancengleichheit und Gender Mainstreaming“ finden Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


Fachlich freigegeben am

20.06.2013

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Die Beratung ist kostenfrei.


Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Zuständige Stelle(n)

Frauenbüro
Adresse
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel, documenta-Stadt
(Kreishaus)