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Auszugsweise aus der Friedhofssatzung für den Friedhof „Waldruhe Schäferberg“:
§ 9
Vorschriften zur Grabgestaltung
1. Die gewachsene, weitgehend naturbelassene Waldruhe Schäferberg darf in ihrem Erscheinungsbild nicht gestört und verändert werden. Es ist daher untersagt, die Grabstätten zu bearbeiten, zu schmücken oder in sonstiger Form zu verändern. Vertragsgemäße Markierungen zur Erinnerung an Verstorbene bzw. zum Auffinden der Grabstätte sind jedoch erlaubt.
2. Im oder auf dem Waldboden dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden.
Insbesondere ist es nicht gestattet:
a) Grabmale, Gedenksteine und sonstige bauliche Anlagen zu errichten,
b) Kränze, Grabschmuck, Erinnerungsstücke oder sonstige Grabbeigaben niederzulegen,
c) Kerzen oder Lampen aufzustellen,
Lediglich das Niederlegen einer einzelnen Blume anlässlich des Geburts-, Namens- oder Todestages ist erlaubt. Diese dürfen nicht mit unverrottbarem Material (z.B. Kunststoff, Draht oder ähnlichem) eingebunden sein.
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