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Die Gemeinde Espenau sucht eine stellvertretende Schiedsfrau oder einen stellvertretenden Schiedsmann

Die Amtszeit der amtierenden stellvertretenden Schiedsfrau läuft im Januar 2027 ab. Daher ist für den Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Espenau eine neue stellvertretende Schiedsperson zu wählen. 

 

Wo Menschen zusammenleben gibt es immer Streit. In der Familie, unter Freunden und im Vereinsleben. Vor allem aber unter Nachbarn. Muss man deshalb gleich zum Gericht laufen? Nein, in vielen Fällen spart man sich Nerven, Zeit und Geld, wenn man vorher mit der Schiedsfrau/ dem Schiedsmann ein ruhiges Gespräch führt und versucht eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.

 

„Vertragen ist besser als Klagen!“ Die Fähigkeit, zuhören zu können, das geduldige Verhalten beim Vortrag der Parteien und die persönliche Anteilnahme an der zu verhandelnden Sache sind die besten Voraussetzungen für die erfolgreiche Arbeit der Schiedsperson. 

 

Schiedspersonen werden von der Gemeindevertretung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. 

Gesucht wird 

1 stellvertretende Schiedsfrau / Schiedsmann 

 

Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. 

 

Das Amt kann nicht bekleiden, 

  1. Wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt

  2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde

  3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist

  4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt

  5. wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.

In das Amt soll nicht berufen werden,

  1. wer bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird

  2. nicht in dem Bezirk des Schiedsamts wohnt

  3. durch sonstige, nicht unter (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Hessischen Schiedsamtsgesetz) fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. 

     

Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bis zum 30.09.2026 bei der Gemeinde Espenau, Im Ort 1, 34314 Espenau zu bewerben. 

Ein kurzer Lebenslauf ist beizufügen. 

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Sippel unter der Durchwahl 9993-20 zur Verfügung. 

 

Fachbereich 2 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung

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