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Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Unternehmen zum ersten Mal Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) vergeben, müssen Sie vorab die zuständige Behörde informieren. Das gilt auch dann, wenn Sie nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten planen. Die Mitteilung ist kein Antrag auf Genehmigung zur Ausgabe von Heimarbeit. Nach der Mitteilung können Sie direkt mit der Ausgabe von Heimarbeit beginnen.


An wen muss ich mich wenden?

Regierungspräsidium Darmstadt


Zuständigkeit

Regierungspräsidium Darmstadt


Voraussetzungen

  • Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Mitteilung über die erstmalige Vergabe von Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG)

Welche Gebühren fallen an?

kostenlos


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Mitteilung muss vor der erstmaligen Ausgabe von Heimarbeit erfolgen.


Bearbeitungsdauer

keine


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Anträge / Formulare


Fachlich freigegeben durch

Hessische Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales


Fachlich freigegeben am

07.10.2024

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Frankfurt
Adresse
Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt am Main