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Biologische Arbeitsstoffe, Gefährdungsbeurteilung/Risikoermittlung


Leistungsbeschreibung

Unter biologischen Arbeitsstoffen werden Mikroorganismen wie z.B. Bakterien, Viren, Parasiten und Zellkulturen verstanden. Der Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen kann zu Infektionen, Allergien oder Atemwegserkrankungen führen.

Daher gelten branchenübergreifend Arbeitgeberpflichten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zum Schutz von Beschäftigten.
Sowohl in offenkundigen Anwendungen (z.B. Labor, Pharmaindustrie, Biotechnologie) als auch in Fällen, die auf den ersten Blick nicht offensichtlich sind, ist dies von Bedeutung.

Beispiele dafür sind Umgang mit:

  • Menschen (Kindertagesstätten, Gesundheitswesen und Pflegedienste)
  • Tieren, Pflanzen und deren Produkten
  • Abfällen, Abwässern oder Materialien, die biologische Arbeitsstoffe freisetzen.

An wen muss ich mich wenden?

An das zuständige Regierungspräsidium.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Anzeigeformular für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium; zum Download werden diese außerdem angeboten auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


Fachlich freigegeben am

28.10.2016

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 56 - Fachzentrum für Produktsicherheit u. Gefahrstoffe
Adresse
Ludwig-Mond-Straße 33
34121 Kassel, documenta-Stadt
Adresse
Knorrstr. 34
34134 Kassel, documenta-Stadt