Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen eine Ausnahmebewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten bewilligen lassen.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Eine Abweichung von den Regelungen zur Arbeitszeit ist möglich für:
kontinuierliche Schichtbetriebe
Bau- und Montagestellen
Saison- und Kampagnenbetriebe
Für kontinuierliche Schichtbetriebe kann Ihnen eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligt werden, um zusätzliche Freischichten zu erreichen.
Auch für Bau- und Montagestellen kann eine längere Arbeitszeit über 8 Stunden hinaus bewilligt werden.
Bei Saison- und Kampagnenbetrieben können Ihnen für die Zeit der Saison oder Kampagne längere tägliche Arbeitszeiten bewilligt werden.
Die Verlängerung der Arbeitszeit muss jeweils durch eine entsprechende Verkürzung zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.
Aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden grundsätzlich nicht zulässig.
Die Ausnahmen stehen im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde.
Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Regierungspräsidien.
Anzahl der Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen, für die eine Bewilligung erteilt werden soll
Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin im Betrieb mit Kontaktdaten
Gefährdungsbeurteilung (insbesondere auch im Hinblick auf psychische Belastungen durch längere Arbeitszeiten)
Stellungnahme des Betriebsarztes beziehungsweise der Betriebsärztin
Stellungnahme des Betriebsrats (falls vorhanden)
Zusätzlich bei kontinuierlichen Schichtbetrieben:
Dienst-/Schichtpläne, die belegen, dass durch die Arbeitszeitverlängerung zusätzliche Freischichten entstehen.
Ablaufpläne für Tag- und Nachtdienste/-schichten, aus denen insbesondere auch die Pausenmöglichkeiten ersichtlich sind.
Zusätzlich bei Bau- und Montagestellen:
Angaben zu Art und Schwere der Arbeit
Gestaltung der Arbeitszeit
Entfernung zwischen Arbeitsort und Wohnort
Dauer der Ruhezeit am Wohnort
Zusätzlich bei Saison- und Kampagnenbetrieben:
Angaben zu Saison beziehungsweise Kampagne
Gestaltung der Arbeitszeit
Zeitraum, in dem die Arbeitszeit verkürzt wird.
Soweit vorhanden: Stellungnahme der Arbeitnehmervertretung
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung der Bewilligung beziehungsweise die Ablehnung des Antrages ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand berechnet beziehungsweise sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten, die eingesetzt werden sollen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Prüfungsaufwand. In der Regel erhalten Sie Ihren Bescheid wenige Wochen, nachdem Sie die Unterlagen vollständig eingereicht haben.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales