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Förderung beruflicher Gebärdensprachdolmetscher-Einsätze


Leistungsbeschreibung

Das Integrationsamt übernimmt die Kosten für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern z. B. bei folgenden Veranstaltungen:

  • Betriebs-, Personal- und Schwerbehindertenversammlungen
  • Jugend- und Auszubildendenversammlungen
  • Betriebliche Informationsveranstaltungen
  • Arbeitsbesprechungen, wie z.B. Gruppen-, Abteilungs- und Teambesprechungen sowie Mitarbeiter- und Beurteilungsgespräche
  • Betriebsärztliche Untersuchungen

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 


Welche Unterlagen werden benötigt?

Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Gl


Welche Gebühren fallen an?

Keine, die Kosten für die Gebärdensprachdolmetscher bei den oben aufgeführten Veranstaltungen übernimmt das Integrationsamt


Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte so frühzeitig mit dem Integrationsamt in Verbindung setzen, dass der Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers noch rechtzeitig koordiniert werden kann.


Rechtsgrundlage

§ 25 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)

 


Was sollte ich noch wissen?

Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des Integrationsamtes zum Thema "Unterstützt bei Hörbehinderung".


Zuständige Stelle(n)

Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Hauptverwaltung Kassel II
Adresse
Ständeplatz 6-10
34117 Kassel, documenta-Stadt

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Friedrich (Regionalmanagerin)
Telefon 0561 1004-2208
Telefax 0561 1004-2650