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Menschen mit wesentlich seelischer Behinderung in einer Tagesstätte


Leistungsbeschreibung

Tagestätten bieten ein tagesstrukturierendes Angebot für Menschen mit seelischer Behinderung an, dessen Ziel die soziale Eingliederung in die Gesellschaft durch konkrete Förderung, Begleitung und Unterstützung bei der unmittelbaren Alltagsbewältigung und Lebensgestaltung ist.


An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich  Menschen mit seelischer Behinderung und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen
 


Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein vollständig ausgefüllter Antrag auf Leistungen der Betreuung in einer Tagesstätte für Menschen mit seelischer Behinderung einzureichen.
Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell notwendige Unterlagen angefordert.

Antrag auf Leistungen der Betreuung in einer Tagesstätte für Menschen mit seelischer Behinderung


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Anspruchs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.


Rechtsgrundlage

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53 - 60 SGB XII


Was sollte ich noch wissen?

Menschen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II können im Regelfall aufgrund bestehender Erwerbsfähigkeit nicht in einer Tagesstätte betreut werden; bei Antragstellung erfolgt eine Information an die zuständige Agentur für Arbeit, die ARGE oder optierende Kommune, um den beruflichen Rehabilitationsbedarf zu klären.


Zuständige Stelle(n)

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit seel. Behinderungen u. Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen, Hauptverwaltung Kassel II
Adresse
Ständeplatz 6-10
34117 Kassel, documenta-Stadt

Zuständiger Mitarbeiter

Mitarbeiter/in
Telefon 0561 1004-2805
Telefax 0561 1004-1805