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Menschen mit wesentlicher Behinderung in einem Wohnheim


Leistungsbeschreibung

Menschen mit wesentlicher Behinderung, die auch mit professioneller Unterstützung und ergänzenden Hilfen nicht in einer eigenen Wohnung leben können, erhalten in einem Wohnheim bedarfsgerechte Hilfen und Unterstützungsleistungen.


An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen

  • Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung,
  • Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung,
  • Fachbereich für Menschen mit seelischer Behinderung und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen,
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.


Rechtsgrundlage

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53-60 SGB XII


Was sollte ich noch wissen?

Die Unterstützung wird durch einen qualifizierten Leistungsanbieter erbracht. Um die geeigneten Leistungen auszuwählen und den erforderlichen Umfang der Unterstützung festzustellen, findet eine Beratung möglichst unter Teilnahme des Menschen mit Behinderung in der Hilfeplankonferenz der Region statt.


Zuständige Stelle(n)

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Hauptverwaltung Kassel
Adresse
Ständeplatz 6-10
34117 Kassel, documenta-Stadt

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung, Hauptverwaltung Kassel I
Adresse
Ständeplatz 6-10
34117 Kassel, documenta-Stadt

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit seel. Behinderungen u. Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen, Hauptverwaltung Kassel II
Adresse
Ständeplatz 6-10
34117 Kassel, documenta-Stadt

Zuständiger Mitarbeiter

Mitarbeiter/in
Telefon 0561 1004-2805
Telefax 0561 1004-1805