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Pflegebedürftige unter 60-jährige Menschen in einem Wohnpflegeheim


Leistungsbeschreibung

Wohnpflegeheime sind Einrichtungen für erwachsene Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung einen sehr hohen Pflegebedarf haben und deshalb nicht mehr zu Hause wohnen können. Es werden sowohl Angebote zur Alltagsgestaltung, sowie zur Tagesstruktur unterbreitet als auch die notwendige pflegerische Versorgung sichergestellt.


An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung,
 


Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.


Rechtsgrundlage

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53-60 SGB XII


Was sollte ich noch wissen?

Alternativen zur Vermeidung einer stationärer Betreuung können Betreutes Wohnen oder die Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste sein. 
 


Zuständige Stelle(n)

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Hauptverwaltung Kassel
Adresse
Ständeplatz 6-10
34117 Kassel, documenta-Stadt