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Schwerbehinderte Menschen, Leistungen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz


Leistungsbeschreibung

Das Integrationsamt kann schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen Leistungen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz gewähren. Dies sind in erster Linie Zinszuschüsse für ein auf dem allgemeinen Kapitalmarkt aufgenommenes Darlehen.


An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 


Welche Unterlagen werden benötigt?

formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit


Welche Gebühren fallen an?

Keine


Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung vor Abschluss des Darlehensvertrages


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des Integrationsamtes zum Thema "Unterstützt gründen".


Zuständige Stelle(n)

Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Hauptverwaltung Kassel II
Adresse
Ständeplatz 6-10
34117 Kassel, documenta-Stadt

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Friedrich (Regionalmanagerin)
Telefon 0561 1004-2208
Telefax 0561 1004-2650