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Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen, Leistungen an Arbeitgeber


Leistungsbeschreibung

Das Integrationsamt gewährt Unternehmen Zuschüsse für die Schaffung neuer zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte und diesen gleichgestellten Menschen. Art und Höhe der Leistungen bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalles.


An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 


Welche Unterlagen werden benötigt?

formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit


Welche Gebühren fallen an?

Keine


Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung


Rechtsgrundlage

§§ 145 ff. Sozialgesetzbuch IX,

 


Was sollte ich noch wissen?

Die maximale Förderung von Zuschüssen und Darlehen beträgt 60.000,00 Euro pro Arbeitsplatz.
Der Arbeitgeber muss sich in einem angemessenen Verhältnis an den Gesamtkosten beteiligen.

Siehe dazu auch Faltblatt 8, „Neue Arbeits- und Ausbildungsplätze
 


Zuständige Stelle(n)

Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Hauptverwaltung Kassel II
Adresse
Ständeplatz 6-10
34117 Kassel, documenta-Stadt

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Friedrich (Regionalmanagerin)
Telefon 0561 1004-2208
Telefax 0561 1004-2650