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Tierschlachtungs- und -zurichtungserlaubnis


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Tiere, deren Fleisch zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, schlachten oder zurichten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.

Voraussetzung ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde als Schlachter.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium, in dessen Zuständigkeitsbereich die Schlachtungen vorgenommen werden sollen.


Welche Gebühren fallen an?

Es gilt die

  • Allgemeine Verwaltungskostenordnung
  • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Regierungspräsidium zu erkundigen


Rechtsgrundlage

  • Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (EU-Hygienepaket)
  • Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 23 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt