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Reit- oder Fahrbetrieb, Erlaubnis


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt, in dem Sie den Reit- oder Fahrbetrieb ausüben wollen.
Möchten Sie Ihre Tätigkeit gleichzeitig an verschiedenen Niederlassungen ausüben, so ist für jeden Ort der Niederlassung eine gesonderte Erlaubnis des für den Ort der Niederlassung zuständigen Veterinäramts erforderlich.

Für denjenigen, der diese Tätigkeit an wechselnden Orten ausüben möchte, ist für die Erteilung der Erlaubnis das Veterinäramt des Ortes zuständig, an dem das Unternehmen üblicherweise seinen Sitz oder sein Winterquartier hat oder als Gewerbe angemeldet ist, bei Unternehmen ohne Sitz im Inland das für den Ort des ersten Tätigwerdens zuständige Veterinäramt.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz - Fachdienst Tierschutz


    Welche Gebühren fallen an?

    Es werden Gebühren erhoben nach

    • der allgemeinen Verwaltungskostenordnung und
    • der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen.


    Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

      Zuständigkeit

      Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

      Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. Bundesverband für Pferdesport und Pferdezucht (FN) (https://www.pferd-aktuell.de/)


        Welche Fristen muss ich beachten?

        Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

        Mit der Ausübung der Tätigkeit darf gemäß § 11 Abs. 5 TSchG erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden. Daher ist vor Beginn der Tätigkeit ein Antrag zu stellen.


          Anträge / Formulare

          Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

          Weiterführende Informationen

          Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

          Onlinedienste


          Zuständige Stelle(n)

          Tierschutz
          Adresse
          Liemeckestraße 2
          34466 Wolfhagen
          (Außenstelle Wolfhagen)

          Zuständiger Mitarbeiter

          Frau Gundula Utzinger