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Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft


Leistungsbeschreibung

Informationen über den jeweiligen Status Ihres Antrags auf Ausstellung eines "Reisepasses" und/oder "Personalausweises"  erhalten Sie bei der zuständigen Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde, die Ihren Antrag entgegengenommen hat.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Espenau - FB 2 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Im Ort 1
34314 Espenau

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Yvonne Klawon
Telefon 05673 9993-17
Telefax 05673 9993-31