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Wahlhelfer


Leistungsbeschreibung

Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
 

Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.


An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter:


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz


Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Espenau - FB 2 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Im Ort 1
34314 Espenau

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Martina Schmidt (Fachbereichsleitung)
Telefon 05673 9993-19
Telefax 05673 9993-31