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Abstammungsurkunde


Leistungsbeschreibung

Die Abstammungsurkunde wurde zum 01.01.2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft. Mit der Abschaffung der Abstammungsurkunde kann eine Adoption nur noch durch einen “beglaubigten Registerausdruck" des Geburtseintrags festgestellt werden.

Die Abstammungsurkunde diente zum Nachweis der Geburt eines Kindes. Sie enthält zusätzliche Angaben (wie beispielsweise Namensänderungen oder die Eintragung einer Adoption), die nicht auf der Geburtsurkunde vermerkt sind.

Die Abstammungsurkunde war bei Eheschließungen erforderlich, da darüber die leiblichen Eltern festgestellt werden konnten. In der Geburtsurkunde sind lediglich die rechtlichen Eltern vermerkt. Die Aufgabe der Abstammungsurkunde war es, Ehehindernisse bei adoptierten Kindern festzustellen.


Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Espenau - FB 1 - Zentrale Dienste und Personal
Adresse
Im Ort 1
34314 Espenau

Zuständige Mitarbeiter

Frau Annabell Schildhauer
Telefon 05673 9993-28
Telefax 05673 9993-31

Frau Malena Stenzel
Telefon 05673 9993-14
Telefax 05673 9993-31