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Badegewässerqualität


Leistungsbeschreibung

Während der jeweils festgelegten Badesaison kontrollieren Experten der Gesundheitsämter mindestens einmal im Monat ausgewiesene Badegewässer. Sie beurteilen die allgemeine hygienische Situation und entnehmen Wasserproben.


An wen muss ich mich wenden?

Das Aussprechen eines Badeverbots obliegt den Gesundheitsämtern, die in den Landkreisen beim Kreisausschuss und in den Kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt sind.


Zuständige Stelle(n)

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Adresse
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt