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Wohnsitz Abmeldung


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.


An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes


Zuständigkeit

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes


Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Bestätigung des Wohnungsgebers


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI)


Fachlich freigegeben am

27.05.2025

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Espenau - FB 2 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Im Ort 1
34314 Espenau

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Yvonne Klawon
Telefon 05673 9993-17
Telefax 05673 9993-31