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Verwendung von bestimmten Biozidprodukten anzeigen


Leistungsbeschreibung

Biozidprodukte bekämpfen Schadorganismen wie Bakterien, Insekten und Pilze. Als chemische oder biologische Mittel können sie gefährlich für Mensch und Umwelt sein. Tätigkeiten mit Biozidprodukten unterliegen deshalb einer besonderen Verantwortung. Sie sind nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Die Person, die Tätigkeiten ausführt, ist sachkundig oder
  • wird von einer sachkundigen Person beaufsichtigt.

Zu Biozidprodukten zählen folgende Mittel zur Schädlingsbekämpfung:

  • Rodentizide: Produkte zur Bekämpfung von Mäusen, Ratten und anderer Nagetiere
  • Avizide: Produkte zur Bekämpfung von Vögeln
  • Bekämpfungsmittel gegen Mollusken und Würmer und Produkte gegen andere Wirbellose
  • Produkte zur Bekämpfung von Fischen
  • Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden, zum Beispiel Insekten, Spinnentiere und Schalentiere
  • Repellentien und Lockmittel: Produkte zur Fernhaltung oder Köderung von Schadorganismen – hierzu gehören auch Produkte, die unmittelbar oder mittelbar für die menschliche Hygiene oder die Hygiene im Veterinärbereich entweder direkt auf der Haut oder indirekt in der Umgebung von Menschen oder Tieren verwendet werden
  • Produkte gegen sonstige Wirbeltiere

Wenn Sie als Arbeitgeber solche Mittel einsetzen, müssen Sie dies in der Regel melden. Dies gilt, wenn sie eine der folgenden Einstufungen erhalten haben:

  • akut toxisch, Kategorie 1, 2 oder 3
  • krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch Kategorie 1A oder 1B
  • spezifisch zielorgantoxisch Kategorie 1 SE oder RE eingestuft
  • Kategorie "geschulter berufsmäßiger Verwender"

Sie müssen dies melden, wenn Sie die Schädlingsbekämpfungsmittel zum ersten Mal oder erneut nach einer Unterbrechung von mindestens einem Jahr einsetzen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Aufgrund vorgetragener Beschwerden und Hinweisen auf Schädlinge wird der Befall an Ort und Stelle durch das Gesundheitsamt der Region Kassel überprüft. Sollte ein Befall festgestellt werden, kann die Bekämpfung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes per Bescheid angeordnet und durchgesetzt werden.
Bei Rattenbefall auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Wegen, Kanälen usw. wird die Bekämpfung von den jeweiligen Kommunen veranlasst.


    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Verwendung anzeigen, wenn Sie bestimmte Biozidprodukte zur Schädlingsbekämpfung oder Desinfektion einsetzen (Biozidprodukte der Hauptgruppe 3 nach EU-Verordnung Nr. 528/2012).

    Dies gilt insbesondere:

    • wenn Sie solche Produkte erstmals verwenden, oder
    • wenn Sie sie nach einer Pause von mehr als einem Jahr wieder einsetzen.

    Ob Ihr Produkt dazugehört, können Sie der Produktzulassung oder dem Sicherheitsdatenblatt entnehmen.


    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit obliegt den Abteilungen für Arbeitsschutz der Regierungspräsidien (RP) des Landes Hessen.


    An wen muss ich mich wenden?

    Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

    Gesundheitsamt Region Kassel für die Beurteilung, ob eine Gesundheitsgefährdung vorliegt.
    Fachbereich Aufsicht und Ordnung – Fachdienst Einbürgerungswesen / Ordnungswidrigkeiten für die Anordnung von Maßnahmen zur Gefährdungsbeseitigung.


      Voraussetzungen

      Die Verwendung von besonders gefährlichen Biozid-Produkten darf nur durch Personen erfolgen, die über eine für das jeweilige Biozid-Produkt geltende Sachkunde verfügen. Die Anforderungen an die Sachkunde sind von Produktart, den Anwendungen, für die das Biozid-Produkt zugelassen ist, und dem Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt abhängig.

      Sofern die Verwendung unter unmittelbarer und ständiger Aufsicht einer sachkundigen Person durchgeführt wird, ist eine auf die jeweilige Verwendung bezogene Unterweisung ausreichend.


      Welche Unterlagen werden benötigt?

      • Name der Antragstellerin oder des Antragstellers
      • Anschrift der Betriebsstätte
      • Angaben
        • über die personelle, räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens und
        • zur Art und beabsichtigten Verwendung der Biozid-Produkte oder Biozid-Wirkstoffe

      Rechtsgrundlage


      Welche Fristen muss ich beachten?

      Die Anzeige hat spätestens sechs Wochen vor Beginn der Verwendung zu erfolgen.


      Fachlich freigegeben durch

      Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales


      Fachlich freigegeben am

      19.05.2026

      Was sollte ich noch wissen?

      Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

      Seit 2007 werden   die Aufgabe des öffentlichen Gesundheitswesens für Stadt und Landkreis Kassel durch das Gesundheitsamt Region Kassel wahrgenommen.  
      Die Anordnung von örtlichen Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten und sonstiger Schutzmaßnahmen bei Ansteckungsgefahr nach dem Infektionsschutzgesetz ist als Aufgabe beim Kreisausschuss des Landkreises Kassel, Fachbereich Aufsicht und Ordnung, angesiedelt.


        Anträge / Formulare


        Weiterführende Informationen


        Zuständige Stelle(n)

        Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 53 - Arbeitsschutz (Chemie, Gesundheit, Dienstleistungen)
        Adresse
        Leuschnerstr. 71
        34134 Kassel, documenta-Stadt
        Postanschrift
        Am Alten Stadtschloss 1
        34117 Kassel, documenta-Stadt