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Aktuelle News:
Zulassung als Transportunternehmen beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Tiere befördern möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung als Transportunternehmer vom zuständigen Veterinäramt.
Dabei können zwei Zulassungen unterschieden werden:
Eine Zulassung für Transporte mit einer Dauer bis zu 8 Stunden (Typ 1) und eine Zulassung für Transporte mit einer Dauer über 8 Stunden (lange Beförderung: Typ 2).
Für eine Zulassung des Typ 1 müssen Sie bestimmte Voraussetzungen bezüglich Ihres Standorts/Firmensitzes, qualifiziertem Personal und einen tierschutzrechtlich konformen Umgang erfüllen.
Für eine Zulassung des Typs 2 müssen Sie einige zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.
Zu einer Beförderung zählt der gesamte Transportvorgang vom Versand- zum Bestimmungsort, einschließlich des Entladens, Unterbringens und Verladens an Zwischenstationen.
Sollten sich Änderungen an den Informationen oder Papieren, die Sie im Rahmen der Zulassung Ihrem Veterinäramt mitgeteilt haben, ergeben, teilen Sie dies spätestens 15 Arbeitstage nach der Änderung Ihrem Veterinäramt mit.
Wenn Sie Landwirt sind, benötigen Sie für den Transport Ihrer eigenen Tiere in Ihren eigenen Transportmitteln über eine Entfernung von weniger als 50 km ab Ihrem Betrieb keine Zulassung.
Verfahrensablauf
Nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und Dokumente eingereicht haben, werden diese im Veterinäramt gesichtet und Ihre Angaben dokumentiert. Anschließend erhalten Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen Ihre Zulassung.
An wen muss ich mich wenden?
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz - Fachdienst Tierschutz
Voraussetzungen
- Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um eine Zulassung des Typ 1 (Transportdauer bis 8 Stunden) zu bekommen:
- Sie sind in Deutschland ansässig oder haben einen Vertreter in Deutschland.
- Sie haben nachgewiesen, dass Sie ausreichend und geeignetes Personal sowie über ausreichende und angemessene Ausrüstungen und Verfahren verfügen.
- Es ist nicht bekannt, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren ernste Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben. Wenn Ihr Veterinäramt der Auffassung ist, dass Sie hinreichend nachgewiesen haben, dass Sie alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben, um weitere Verstöße zu vermeiden, kann gegebenenfalls dennoch eine Zulassung erteilt werden.
- Voraussetzungen die Sie erfüllen müssen, um eine Zulassung des Typ 2 (Transportdauer länger als 8 Stunden) zu bekommen:
- Sie erfüllen alle Voraussetzungen für eine Zulassung des Typ 1.
- Sie haben gültige Befähigungsnachweise für sämtliche Fahrer und Betreuer die für lange Beförderungen eingesetzt werden eingereicht.
- Sie haben gültige Zulassungsnachweise für sämtliche Straßen transportmittel, die für lange Beförderungen eingesetzt werden sollen, eingereicht.
- Sie haben Einzelheiten über Ihre Verfahren zur Aufzeichnung und Verfolgung Ihrer Straßenfahrzeuge eingereicht.
- Sie haben Einzelheiten über Ihre Verfahren zur ständigen Kontaktmöglichkeit mit Ihren Fahrern eingereicht.
- Sie haben Notfallpläne, die in dringenden Fällen zum Tragen kommen, eingereicht
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen
- Folgende Nachweise und Erklärungen sind für eine Zulassung des Typ 1 notwendig:
- Nachweis über ausreichend und geeignetes Personal
- Nachweis über ausreichende und angemessene Ausrüstung
- Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren keine ernsten Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben
- Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter bei keiner anderen zuständigen Behörde in Deutschland oder einem Mitgliedstaat eine Zulassung beantragt haben
- Folgende Nachweise sind zusätzlich für eine Zulassung des Typ 2 notwendig:
- Befähigungsnachweise für sämtliche Fahrer und Betreuer, die für lange Beförderungen eingesetzt werden
- Gültige Zulassungsnachweise für sämtliche Straßentransport mittel, die für lange Beförderungen eingesetzt werden
- Nachweis, dass Sie die Bewegungen Ihrer Straßenfahrzeuge verfolgen und aufzeichnen und ständigen Kontakt zu den Fahrern halten können
- Notfallpläne, die in dringenden Fällen zum Tragen kommen
Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:
- ggf. Gesellenbrief
- Zeugnis der abgeschlossenen Berufsausbildung / des abgeschlossenen Studiums
- Nachweis über Volllehrgang oder Nachweis über einen absolvierten Ergänzungslehrgang
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten richten sich nach der Gebührenziffer 1.6.25 der jeweils gültigen der Veterinärverwaltungskostenverordnung.
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Die Gebühren für die Ausstellung von Nachweisen für den Tiertransport richten sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 08.12.2009 (GVBl. I S. 522).
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung des jeweils zuständigen Veterinäramtes.
Rechtsgrundlage
Kostenverordnung für Amtshandlungen der Veterinärverwaltung
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV)
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Fachlich freigegeben am
26.08.2022
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Entsprechende Lehrgänge werden u. a. (nicht abschließend) angeboten bei:
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Tierschutz
Adresse
Liemeckestraße 2
34466 Wolfhagen
(Außenstelle Wolfhagen)
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Gundula Utzinger