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Schuldnerberatung wahrnehmen


Leistungsbeschreibung

Die Schuldnerberatung hilft Ihnen, wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und nicht mehr eigenständig aus der Situation herauskommen. 
Diese finanziellen Notlagen können 

  • bereits existierende Schulden sein, aber auch 
  • drohende Schulden, zum Beispiel wenn Zahlungsverpflichtungen bereits nicht erfüllt worden sind oder die demnächst anstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt werden können.

Bei den Schuldnerberatungsstellen haben Sie die Möglichkeit,

  • finanzielle, 
  • psychosoziale und 
  • juristische Beratung zu erhalten. 

Die Schuldnerberatung unterstützt Sie, die Auswirkungen von Überschuldung zu reduzieren und finanzielle Spielräume zu schaffen. Ziel ist, dass Sie Ihre Mietkosten sowie Ausgaben für Energie und Lebenshaltung wieder eigenständig tragen können.

  • Zunächst verschafft sich die Schuldnerberatung einen vollständigen  Überblick über Ihre aktuelle Schuldensituation.
  • Anschließend erstellen Sie gemeinsam einen Plan. 

Das Angebot beinhaltet auch Unterstützung, die notwendigen Schritte anzugehen und mit der Situation zurecht zu kommen. 
Die Schuldnerberatung unterstützt Sie zudem bei 

  • rechtliche Fragen 
  • Verhandlung mit Gläubigerinnen und Gläubigern 
  • Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens 
  • Beantragung von Privatinsolvenz.

Verfahrensablauf

Es bestehen mehrere Möglichkeiten, eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen.

Sowohl kommunale Beratungsstellen als auch private oder gemeinnützige Organisationen bieten eine Schuldnerberatung an.

  • Sie machen einen Termin bei der von Ihnen gewünschten Schuldnerberatungsstelle.
  • Sofern die Beratungsstelle freie Termine hat, können Sie die Schuldnerberatung dort wahrnehmen.

Alternativ können Sie eine Schuldnerberatung über das Jobcenter beantragen.

  • Die zuständige Integrationskraft prüft, ob die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
  • Gemeinsam mit der zuständigen Integrationskraft besprechen Sie die in Frage kommende Beratungsstelle und den Umfang der Beratung.
  • Anschließend können Sie die Schuldnerberatung bei der jeweiligen Beratungsstelle wahrnehmen. Alternativ könnte diese Schuldnerberatung unter Umständen auch durch das Jobcenter selbst erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren/Ihre entsprechende/n Sachbearbeiter/in beim Jobcenter des Landkreises Kassel.


    Zuständigkeit

    anerkannte Schuldnerberatungsstellen in Hessen (kommunale Beratungsstellen, private und gemeinnützige Organisationen) und Jobcenter


    Voraussetzungen

    • Für eine Schuldnerberatung bei einer öffentlichen oder privaten Einrichtung:
      • Sie haben bereits Schulden oder Ihnen droht eine finanzielle Notlage.
    • Für eine Schuldnerberatung beim Jobcenter:
      • Sie werden in der Arbeitsvermittlung vom Jobcenter betreut,
      • erhalten Bürgergeld und
      • beziehen kein Arbeitslosengeld (ALG I).
      • Weitere Voraussetzungen kann das zuständige Jobcenter prüfen.

    Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

    §§ 1 u. 16 SGB II und § 11 SGB XII  


      Fachlich freigegeben durch

      Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI)


      Fachlich freigegeben am

      23.10.2024

      Zuständige Stelle(n)

      Schuldnerberatungsstelle
      Adresse
      Franz-Ulrich-Straße 6
      34117 Kassel, documenta-Stadt
      (Kulturbahnhof)

      Zuständige Mitarbeiter

      Frau Belanie Knöpfel
      Frau Martina Lipphardt
      Herr Jörg Messing
      Frau Evelyn Schöppe
      Frau Lisa Weimer