Luftbild Espenau 2Luftbild Espenau 3Luftbild Espenau 1Luftbild Espenau 4

Aktuelle News:

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Adoption (Adoptionsvermittlung)


Leistungsbeschreibung

Vor Vermittlung eines Kindes werden die Adoptionsbewerber auf das Leben mit einem fremden Kind vorbereitet. Die Vorbereitung beinhaltet eine Eignungsüberprüfung durch die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts oder eines freien Trägers.

Auch bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland ist eine ausführliche Vorbereitung notwendig, die durch die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts oder durch die anerkannte Auslandsvermittlungsstelle, über die das Kind vermittelt werden soll, erfolgt.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Die gemeinsame Fachstelle von Stadt und Landkreis Kassel nimmt für beide Jugendämter die folgenden Aufgaben wahr:   

  • Information und Beratung zu allen Fragen der Adoption
  • Vermittlung von Kindern aus Stadt und Landkreis Kassel in eine überprüfte, adoptionsbereite Familie
  • Mitwirkung bei Stiefeltern- oder    Verwandtenadoptionen 
  • Beratung und Mitwirkung bei Auslandsadoptionen
  • Begleitung von Adoptierten und ihren Angehörigen bei der "Wurzelsuche".

 Nähere Informationen zur Überprüfung und Qualifizierung von Adoptionsbewerbern erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen der Fachstelle. Regelmäßig wird ein Informationsabend angeboten.

    Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

    Die gemeinsame Fachstelle von Stadt und Landkreis Kassel nimmt für beide Jugendämter die folgenden Aufgaben wahr:

    • Information und Beratung zu allen Fragen der Adoption
    • Vermittlung von Kindern aus Stadt und Landkreis Kassel in eine überprüfte, adoptionsbereite Familie
    • Mitwirkung bei Stiefeltern- oder Verwandtenadoptionen 
    • Beratung und Mitwirkung bei Auslandsadoptionen
    • Begleitung von Adoptierten und ihren Angehörigen bei der "Wurzelsuche".

    Nähere Informationen zur Überprüfung und Qualifizierung von Adoptionsbewerbern erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen der Fachstelle. Regelmäßig wird ein Informationsabend angeboten.


      Verfahrensablauf

      Damit Sie als mögliche Adoptiveltern zur Aufnahme eines Kindes berücksichtigt werden können, wird die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes das Thema Adoption mit Ihnen ausführlich erörtern. Hierbei wird geklärt, ob Sie die persönlichen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Kindes erfüllen. Sie werden ebenfalls über Ihre persönlichen Bedingungen, Ihr soziales Umfeld und Ihre familiären Beziehungen gehört werden.

      Wenn die Voraussetzungen zur Annahme eines inländischen Kindes durch Ihr Jugendamt oder die Adoptionsvermittlungsstelle positiv bestätigt wurden, können Sie sich bei allen Jugendämtern in der Bundesrepublik Deutschland für die Adoption eines Kindes bewerben.

      Nachdem Ihnen ein Kind vermittelt wurde, wird eine Adoptionspflegezeit vor Ausspruch der gerichtlichen Adoption von ca. einem Jahr vorausgesetzt. Die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts steht Ihnen auch in dieser Zeit beratend zur Seite.


      An wen muss ich mich wenden?

      Zuständig ist die Adoptionsvermittlungsstelle des örtlichen Jugendamts Ihres Kreises oder der kreisfreien Stadt, in der Sie leben.

      Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Fachbereich Jugend - Fachstelle Adoptionen und Pflegekinder Kassel-Stadt und -Land 

        Voraussetzungen

        Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Bei Ehepaaren muss der Partner 25 Jahre alt sein, der andere mindestens 21 Jahre. Der Altersunterschied zwischen Kind und Adoptiveltern sollte dem durchschnittlichen Altersunterschied zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechen. Eine obere Altersgrenze ist gesetzlich nicht festgelegt, jedoch kann das Alter als Indikator dienen, der auf andere Merkmale, wie z.B. Gesundheit, Lebenserfahrung, Belastbarkeit, Flexibilität hinweist.

        Grundsätzlich können neben verheirateten Paaren auch alleinstehende Personen ein Kind adoptieren. Bei unverheirateten Paaren oder Paaren, die in einer Lebenspartnerschaft leben, kann jeweils nur ein Partner das Kind adoptieren. Seit 2014 dürfen Lebenspartner das Kind, das ihr Partner adoptiert hat, in einer Folgeadoption adoptieren.


        Welche Unterlagen werden benötigt?

        • Erweitertes Führungszeugnis,
        • Einkommensnachweise und Vermögensnachweise zur Prüfung der wirtschaftlichen Situation,
        • Gesundheitszeugnis, um sicherzustellen, dass keine lebensverkürzenden oder schwerwiegenden psychischen Erkrankungen vorliegen,
        • sowie Personenstandsurkunden.

        Welche Gebühren fallen an?

        Während die Vermittlung eines inländischen Kindes kostenfrei ist, fallen bei der Vermittlung eines Kindes aus dem Ausland Gebühren für die Erstellung des Eignungsberichts und die Vermittlung an, zusätzlich weitere Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen.


        Bearbeitungsdauer

        Hierzu lässt sich keine Angabe machen


        Rechtsgrundlage


        Was sollte ich noch wissen?

        Grundsatz jeder Adoptionsvermittlung ist, dass nicht Kinder für Eltern, sondern Eltern für Kinder gesucht werden. Eine Garantie auf Vermittlung eines Kindes gibt es nicht.


        Zuständige Stelle(n)

        Fachstelle Adoptionen und Pflegekinder Region Kassel
        Adresse
        Kohlenstraße 132
        34121 Kassel, documenta-Stadt

        Zuständige Mitarbeiter

        Frau Evelyn Garbitz
        Frau Ulrike Hötzel
        Frau Regina Lichtblau
        Telefon 0561 1003-1933
        Telefax 0561 1003-1324