Luftbild Espenau 2Luftbild Espenau 3Luftbild Espenau 1Luftbild Espenau 4

Aktuelle News:

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung


Leistungsbeschreibung

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
 


An wen muss ich mich wenden?

Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.

Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Fachbereich Aufsicht und Ordnung
Fachdienst Straßenverkehrsbehörde


    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.


    Rechtsgrundlage

    § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

    Hessisches Straßengesetz (HStrG)

    § 17 HStrG

    § 17a HStrG


    Onlinedienste


    Zuständige Stelle(n)

    Gemeinde Espenau - FB 2 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
    Adresse
    Im Ort 1
    34314 Espenau

    Zuständiger Mitarbeiter

    Frau Martina Schmidt (Fachbereichsleitung)
    Telefon 05673 9993-19
    Telefax 05673 9993-31

    Straßenverkehrsbehörde
    Adresse
    Kohlenstraße 132
    34121 Kassel, documenta-Stadt

    Zuständiger Mitarbeiter

    Herr Ralf Querfurth