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Fahrerlaubnis: Dienstfahrerlaubnis - umschreiben


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei sind, können Sie diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Landkreises Kassel erfolgt die Antragstellung bei den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des Wohnsitzes. Die Antragsvordrucke sind dort vorhanden. Der Antrag wird durch die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.


    An wen muss ich mich wenden?

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.


    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • Dienstführerschein  oder Bescheinigung der Dienststelle  über die erteilte(n) Dienstfahrerlaubnisklasse(n)
    • aktuelles  Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der  Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).


    Rechtsgrundlage

    §§ 26, 27 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)


    Fachlich freigegeben durch

    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung


    Fachlich freigegeben am

    13.10.2017

    Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

    Zuständige Stelle(n)

    Führerscheinstelle
    Adresse
    Kohlenstraße 132
    34121 Kassel, documenta-Stadt