Luftbild Espenau 4Luftbild Espenau 1Luftbild Espenau 2Luftbild Espenau 3

Aktuelle News:

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Führerschein ab 17 beantragen


Leistungsbeschreibung

Sie können einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 für die Fahrerlaubnis Klasse B bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ wird das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt. Die Fahrschulausbildung kann entsprechend eher begonnen werden.

Sie erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung als Nachweis für die Fahrerlaubnis im Inland eine Prüfungsbescheinigung, welche längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig ist. Sie dürfen den PKW bis zu Ihrem 18. Geburtstag allerdings nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich benannten Person fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie auf Antrag den europaweit gültigen EU-Kartenführerschein.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Landkreises Kassel erfolgt die Antragstellung bei den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des Wohnsitzes. Die Antragsvordrucke sind dort vorhanden. Der Antrag wird durch die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.


    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 bei der jeweils für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.


    An wen muss ich mich wenden?

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

     

    Voraussetzungen

    Für Bewerber und Bewerberinnen:

    • Mindestalter 17 Jahre
    • ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

    Für Begleitpersonen:

    • Vollendung des 30. Lebensjahres
    • mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer  EU/EWR - oder schweizerischen Fahrerlaubnis
    • zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Unterlagen für Antragsteller und Antragsstellerinnen:
      • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass), gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
      • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
      • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
      • Sehtestbescheinigung oder Zeugnis beziehungsweise Gutachten eines Augenarztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
      • Einwilligungserklärung des Erziehungsberechtigten
    • Unterlagen für Begleitpersonen:
      • Antragsformular für jede Begleitperson
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • Kopie des gültigen Führerscheins

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).


    Welche Fristen muss ich beachten?

    Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig.

    Die Prüfungsbescheinigung ist längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig.


    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.


    Rechtsgrundlage


    Anträge / Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

    Was sollte ich noch wissen?


    Fachlich freigegeben durch

    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen


    Fachlich freigegeben am

    12.08.2022

    Weiterführende Informationen

    Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

    Die Führerscheine werden im Landkreis Kassel bei Erreichen des 18. Lebensjahres an den Inhaber durch die Bundesdruckerei mit Einwurfeinschreiben übersandt. Der Versand kann bis zu 14 Tage über den Geburtstag hinaus dauern. Mit erreichen des 18. Geburtstages darf der Inhaber (auch ohne den Führerschein bereits in den Händen zu haben) unbegleitet fahren.


      Onlinedienste


      Zuständige Stelle(n)

      Führerscheinstelle
      Adresse
      Kohlenstraße 132
      34121 Kassel, documenta-Stadt