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Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse


Leistungsbeschreibung

Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

Ausnahmen bestehen für:

  • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
    Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
  • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
    Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Landkreises Kassel erfolgt die Antragstellung bei den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des Wohnsitzes. Die Antragsvordrucke sind dort vorhanden. Der Antrag wird durch die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.


    Verfahrensablauf

    Sie stellen den jeweiligen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.


    An wen muss ich mich wenden?

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

    Fachbereich Aufsicht und Ordnung
    Fachdienst Straßenverkehrsbehörde - Führerscheinstelle


      Zuständigkeit

      Die Zuständigkeit obliegt den Fahrerlaubnisbehörden.


      Voraussetzungen

      Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

      Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.


      Welche Unterlagen werden benötigt?

      • Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
      • bisheriger Führerschein
      • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
      • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
      • Nachweis Sehvermögen

      Welche Gebühren fallen an?

      Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).


      Rechtsgrundlage


      Fachlich freigegeben durch

      Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen


      Fachlich freigegeben am

      18.08.2022

      Anträge / Formulare

      Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

      Onlinedienste


      Zuständige Stelle(n)

      Führerscheinstelle
      Adresse
      Kohlenstraße 132
      34121 Kassel, documenta-Stadt