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Fahrerlaubnis: Mindestalter - Ausnahmen


Leistungsbeschreibung

Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klassen A2, B, BE, C1 und C1E beträgt grundsätzlich 18 Jahre. Die Fahrerlaubnis der Klassen A1, AM, L und T kann bereits mit 16 Jahren erworben werden.

Detaillierte Informationen zu dem maßgeblichen Mindestalter bei den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf seiner Internetseite.

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters kommt nur dann in Betracht, wenn in Ihrer Person außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sich wesentlich von der Situation Gleichaltriger unterscheiden und ein Warten auf das Erreichen des Mindestalters für Sie eine unzumutbare Härte bedeuten würde.


Verfahrensablauf

Sofern eine Fahrerlaubnisklasse vor Erreichen des Mindestalters erteilt werden soll, müssen Sie einen Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Klärung der Eignung anordnen.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.


Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

94,60 € zuzüglich der Gebühren für die notwendige medizinisch psychologische Begutachtung (zu entrichten bei der Begutachtungsstelle)


    Rechtsgrundlage


    Fachlich freigegeben durch

    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung


    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:
    • Personalausweis
    • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
    • biometrisches Lichtbild
    • für Klasse A, A1, M, L, T, B, BE und S: Sofortmaßnahmen am Unfallort und Sehtest
    • für Klasse C1, C1E, C und CE: Erste Hilfe, augenärztliches Gutachten, ärztliches Gutachten
    • für Klasse D1, D1E, D und DE: Erste Hilfe, augenärztliches Gutachten, ärztliches Gutachten, Gutachten über besondere Anforderungen, Führungszeugnis der Belegart "0"
    • bei Ausnahmen vom Mindestalter bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen Stellungnahme des Kreisbauernverbandes
    • ggf. Nachweise über Arbeitszeiten und Zeiten des Schulbesuches
    • ggf. Nachweis über die Fahrzeiten öffentlicher Verkehrsmittel

      Fachlich freigegeben am

      26.10.2017

      Zuständige Stelle(n)

      Führerscheinstelle
      Adresse
      Kohlenstraße 132
      34121 Kassel, documenta-Stadt