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Anliegerbescheinigung beantragen


Leistungsbeschreibung

Wer in Deutschland ein Grundstück besitzt, muss darauf Abgaben zahlen. Dazu zählen beispielsweise die Grundsteuer oder Grundbesitzabgaben wie Abfall- oder Abwassergebühren.

Wenn Sie ein bestimmtes Grundstück erwerben möchten, können Sie eine Anliegerbescheinigung beantragen.

Mit der Anliegerbescheinigung erfahren Sie, welche maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben Sie als Besitzerin oder Besitzer zahlen müssten. Darunter gehören zum Beispiel:

  • Erschließungsbeiträge,
  • Straßenausbaubeiträge und
  • Kanalanschlussbeiträge.

Die Anliegerbescheinigung können Sie form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde beantragen.

Darüber hinaus können Sie bei der zuständigen Gemeinde eine hierfür anfallende Gebühr erfragen.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Eindeutige Identifikation des Grundstücks

  • Flurstücksnummer
  • Liegenschaftskataster-Kennung
  • Grundbuchblattnummer und -auszug
  • gegebenenfalls Adresse

Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)  


Fachlich freigegeben am

07.07.2026

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Espenau - FB 3 - Bauen, Wohnen, Umwelt
Adresse
Im Ort 1
34314 Espenau

Zuständiger Mitarbeiter

Herr Kai Kozlik (Fachbereichsleitung)
Telefon 05673 9993-24
Telefax 05673 9993-31