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Personalausweis - Adresse ändern
Leistungsbeschreibung
Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS)
Fachlich freigegeben am
17.12.2020
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Gemeinde Espenau - FB 2 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Adresse Im Ort 1 34314 Espenau
gemeinde(at)espenau.de
Zuständiger Mitarbeiter Frau Yvonne Klawon 05673 9993-17 05673 9993-31
y.klawon(at)espenau.de