Sie möchten Informationen über die Erteilung der Erlaubnisse zur Führung der Berufsbezeichnung in den so genannten Gesundheitsfachberufen erhalten? Dazu zählen neben den klassischen Krankenpflegeberufen und der Geburtshilfe auch die therapeutischen Berufe (z. B.: Masseure und med. Bademeister oder Physiotherapeuten) sowie die Assistenzberufe (z. B.: Medizinisch-technische Assistenten).
Wir informieren Sie in diesem Zusammenhang über:
die jeweiligen bundes- und landesrechtliche Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften
Weiterbildungsmöglichkeiten in den Gesundheitsfachberufen
Möglichkeiten der Verkürzung der Aus- oder Weiterbildungen
Anerkennung der im Ausland abgeschlossenen Aus- und Weiterbildungen
weitere Voraussetzungen zur Berufsausübung (z. B. gesundheitlicher Eignung und Zuverlässigkeit),
der Ausstellung von Bescheinigungen zur Verwendung im Ausland
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Zuständigkeit
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege.