Genehmigung für die regelmäßige vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut in Beständen von Kulturgut bewahrenden Einrichtungen in EU-Staaten beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie haben die Möglichkeit, eine allgemeine offene Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgut in Mitgliedstaaten der EU zu beantragen. Dies ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn Sie des Öfteren
an öffentlichen Ausstellungen teilnehmen,
Kulturgüter restaurieren lassen oder
Forschende die Möglichkeit haben sollen, die Kulturgüter zu untersuchen
Die allgemeine offene Genehmigung kann höchstens für 5 Jahre erteilt werden.
Die allgemeine offene Genehmigung können Sie bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes beantragen, in dem sich der Hauptsitz Ihrer Institution befindet.
Verfahrensablauf
Eine Genehmigung für die vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut können Sie schriftlich, rein online oder hybrid beantragen.
Wenn Sie die Ausfuhrgenehmigung schriftlich beantragen wollen:
Laden Sie das entsprechende PDF-Formular herunter und füllen Sie es aus.
Drucken Sie das PDF-Formular einmal einseitig aus.
Das PDF enthält 2 Ausfertigungen des Antrags auf Ausfuhrgenehmigung.
Beide Ausfertigungen müssen ausgefüllt werden.
Fügen Sie beiden Ausfertigungen die notwendigen Nachweise bei.
Unterschreiben und stempeln Sie gegebenenfalls die Ausfertigungen an den vorgegebenen Stellen.
Senden Sie beide Ausfertigungen und die dazugehörigen Nachweise per Post an die zuständige Behörde.
Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Erteilung der Ausfuhrgenehmigung.
Bei positiver Entscheidung wird die zweite Ausfertigung mit der Genehmigung versehen und an Sie zurückgeschickt.
Bitte führen Sie diese Genehmigung bei Ausfuhr des Kulturguts mit.
Bei negativer Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit einer Begründung und einer Rechtsbehelfsbelehrung.
Wenn Sie die Ausfuhrgenehmigung online beantragen wollen:
Rufen Sie den Online-Dienst auf.
Authentifizieren Sie sich Ihrem BundID-Konto als natürliche Person oder per Mein Unternehmenskonto als Organisation.
Füllen Sie das Online-Formular aus und fügen Sie die erforderlichen Anlagen bei.
Senden Sie das Online-Formular ab.
Speichern Sie die bereitgestellte Einreichungsbestätigung für Nachweiszwecke.
Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Eine Online-Bescheidung ist zurzeit noch nicht möglich.
Wenn Sie die Ausfuhrgenehmigung hybrid beantragen wollen:
Rufen Sie den Online-Dienst auf.
Wenn Sie nach der Identifizierungsmethode gefragt wer-den, klicken Sie auf weiter "Ohne Anmeldung".
Füllen Sie das Online-Formular aus.
Senden Sie das Online-Formular ab.
Drucken Sie das Ergebnis-PDF-Formular einmal einseitig in Farbe aus.
Das PDF enthält 2 Ausfertigungen des Antrags auf Ausfuhrgenehmigung.
Fügen Sie beiden Ausfertigungen die noch fehlenden Nachweise bei.
Unterschreiben und stempeln Sie gegebenenfalls die Ausfertigungen an den vorgegebenen Stellen.
Senden Sie beide Ausfertigungen und die dazugehörigen Nachweise per Post an die zuständige Behörde.
Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Referat V 4.
Zuständigkeit
Zuständig ist das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Referat V 4.
Voraussetzungen
Sie sind eine Kulturgut bewahrende Einrichtung.
Sie garantieren, dass das Kulturgut unbeschadet und rechtzeitig wieder eingeführt wird.