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Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung der Abgabe, Verwendung und Verwertung von Produkten aus fremden Erzeugnissen melden


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

14.03.2025

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein übernommen haben, sind Sie zur Angabe der Lieferbetriebe und der übernommenen Produkte in Form des Lieferantenverzeichnisses verpflichtet.

Es handelt sich um eine reine Meldung. Es wird kein Bescheid durch die Behörde erstellt.


Welche Fristen muss ich beachten?

Der späteste Abgabetermin für diese Meldung ist der 15. Januar des auf die Ernte folgenden Jahres. Die Meldung kann ab Beginn des Weinwirtschaftsjahres (01.08.) abgegeben werden.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Meldung der Lieferanten zur Weinerzeugung aus fremden Erzeugnissen


Zuständigkeit

Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat V 51.2 Weinbau


Voraussetzungen

Sie haben Weinerzeugnisse wie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein zur Weinerzeugung oder zur unveränderten Abgabe von einem Lieferanten übernommen.


Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie die Meldung nicht fristgerecht abgeben, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Außerdem kann es bei Fördermaßnahmen dazu kommen, dass Ihre Investitionszuschüsse gekürzt oder sogar vollständig zurückgefordert werden.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Verfahrensablauf

  • Die Meldung des Lieferantenverzeichnisses zur Weinerzeugung aus fremden Erzeugnissen können Sie online erstellen und übermitteln. Falls das nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
  • Wenn Sie den Antrag online stellen wollen:
    • Rufen Sie das OnlineFormular Traubenernte-/ Weinerzeugungsmeldung à WEM aus fremder Erzeugung & LV auf. Im Formular werden Sie Schritt für Schritt durchgeführt.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Bei Mengen, die den festgelegten Hektarhöchstertrag überschreiten, werden seitens der Behörde weitere Schritte veranlasst.
  • Sie erhalten außer bei Rückfragen keine weitere Nachricht.

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 51.2 - Weinbau
Adresse
Wallufer Str. 19
65343 Eltville am Rhein