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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin oder Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer im Inland beantragen


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen

  • HLfGP - AltenpflegehilfeIn Hessen ist die einjährige Ausbildung zur Altenpflegehelferin oder zum Altenpflegehelfer staatlich geregelt.

Fachlich freigegeben am

25.03.2026

Gebühr

Gebühr
80 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Berufsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.


Leistungsbeschreibung

Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer erteilt.  


Zuständigkeit

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege


Verfahrensablauf

  • Sie füllen den verlinkten PDF-Antrag aus und reichen ihn bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
  • die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
     

Voraussetzungen

  • Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden,
  • Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
  • Sie sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet,
  • Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Geeignetheit (nicht älter als drei Monate),
  • Führungszeugnis nach § 30 Absatz 4 des Bundeszentralregistergesetzes (nicht älter als drei Monate),
  • Zuverlässigkeitserklärung
     

Zuständige Stelle(n)

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Postanschrift

Postfach:11 03 52
64218 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Postanschrift)
Adresse
Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Hausanschrift)