Umwandlung von Pilotenlizenzen, die nicht von einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurden, in eine europäische Lizenz beantragen
Umwandlung von Pilotenlizenzen, die nicht von einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurden, in eine europäische Lizenz beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihre Drittstaatenlizenzen in eine europäische Lizenz umwandeln lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Verfahrensablauf
Antragstellung
Die Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft
Die Voraussetzungen werden geprüft
Zuteilung der Prüfer und Prüfungstermine
Erstellung einer Lizenz nach EU-Recht
An wen muss ich mich wenden?
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Zuständigkeit
Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt
Voraussetzungen
Mindestflugerfahrung 100 Stunden als PIC
Gültige Klassen- bzw. Musterberechtigung
Bei Ballonen: bisherige Fahrstunden pro Klasse/Gruppe
Theoretische Prüfung in Luftrecht und menschlichem Leistungsvermögen
Bestandene praktische Prüfung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Identitätsnachweis (Personalausweis oder Pass)
Gültige Drittstaatenlizenz ausgestellt nach den Regeln der ICAO
Aktuelles EU-Tauglichkeitszeugnis der entsprechenden Klasse
Deutsches Funksprechzeugnis oder Berechtigungsausweis zur Anerkennung von Flugfunkzeugnissen
Bei motorgetriebenen Luftfahrzeugen ICAO-Sprachlevel Deutsch oder Englisch (mind. 4)
Auszug aus dem Fahreignungsregister
Bei motorgetriebenen Luftfahrzeugen eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz
Für nichtmotorgetriebene Luftfahrzeuge ein Führungszeugnis Belegart – O –
Verifizierung der Gültigkeit der Lizenz durch die ausstellende Behörde in Deutsch oder Englisch